Voraussetzungen für die Betreuung

Zum Schutz unserer Katzengäste nehmen wir nur regelmäßig geimpfte Katzen in unserer Pension auf. Bei Stubenkatzen muss die Impfung gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen vorhanden sein. Bei Freigänger muss Katzenseuche/-schnupfen und Tollwut vorhanden sein, weiterhin empfehlen wir die Leukoseimpfung.

Außer Tollwut dürfen die Impfungen nicht länger als 12 Monate zurück liegen. Bei erstmalig geimpfte Katzen darf die Impfung nicht jünger als 4 Wochen sein. Der Impfausweis ist bei Abgabe für die Zeit des Aufenthaltes der Katze abzugeben und wird in der Pension hinterlegt.

Katzen und Kater werden nur kastriert aufgenommen. Die Katze ist bei Abgabe mindestens 2 Wochen kastriert und Kater sind bei Abgabe mindestens eine Woche voher kastriert wurden.

Die Katze wurde vor Abgabe entwurmt und gegen Ektoparasiten (Flöhe, Milben, Zecken) behandelt. Es dürfen keine frei verkäuflichen Mittel dafür genommen werden. Der Abstand zwischen der letzten Behandlung und Aufenthaltsende soll 2 Monate nicht überschreiten. Der Nachweis erfolgt per Kaufrechnung Medikament und Tierarztrechnung.

Unverträgliche oder aggressive, sowie unkastrierte oder unsaubere Katzen können nicht aufgenommen werden.