§1 Vertragsabschluss
1. Bei Abschluss bietet die Katzenpension Weidenkätzchen den Abschluss eines Betreuungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Erst wenn dem Betreuungsvertrag online zugestimmt wird, ist die Reservierung verbindlich.
2. Der Tierhalter versichert, dass die in die Pension gebrachte Katze in seinem Eigentum steht, bzw. er/ sie im Auftrag des Eigentümers handelt. Der Personalausweis ist auf verlangen vorzulegen.
3. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Buchungsanfrage durch die Katzenpension zustande, wenn der Auftraggeber nicht binnen 14 Tage widerruft.
4. Der Gesamtbetrag ist in Bar oder per Überweisung spätestens bei Abholung der Katze zu entrichten. EC- Kartenzahlung ist bei uns leider nicht möglich.
§2 Pflichten des Tierhalters
1. Der Tierhalter verpflichtet sich, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Gesundheitszustand, Impfstatus, Verhalten sowie zu besonderen Bedürfnissen seiner Katze zu machen.
2. Der Impfausweis ist bei Abgabe der Katze für die Dauer des Aufenthalts zu hinterlegen.
Der Tierhalter haftet für Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben entstehen.
3. Die Katze muss bei Aufnahme mindestens 16 Wochen alt sein.
§3 Aufnahmevoraussetzungen
1. Es werden nur Katzen aufgenommen, die gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft sind. Bei Freigängern sollte Tollwut und Leukose geimpft sein, dies ist aber keine Pflicht.
2. Die Impfungen müssen nach Angaben des Impfstoffherstellers regelmäßig aktualisiert werden.
3. Bei erstmalig geimpften Katzen darf die Impfung nicht jünger als 4 Wochen sein.
Katzen und Kater werden nur kastriert aufgenommen.
5. Die Katze ist bei Abgabe mindestens 2 Wochen kastriert und Kater sind bei Abgabe mindestens eine Woche vorher kastriert wurden.
6. Die Katze muss vor Abgabe entwurmt und gegen Ektoparasiten (Flöhe, Milben, Zecken) behandelt wurden sein. Der Nachweis erfolgt per Kaufrechnung Medikament und Tierarztrechnung.
7. Nicht sozialverträgliche, unkastrierte oder unsaubere Katzen können abgelehnt werden.
Sind die Voraussetzungen am Abgabetag nicht erfüllt, kann die Aufnahme verweigert werden! Ein Vergütungsanspruch bleibt im Rahmen der Stornoregelung (§8) bestehen.
§4 Unterbringung und Fütterung
1. Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich in Gruppenhaltung mit maximal 8 Katzen.
2. Die Zusammenstellung der Gruppen erfolgt nach Ermessen der Pension unter Berücksichtigung der Verträglichkeit der Tiere.
3. Die Fütterung erfolgt zweimal täglich. Eigenes Futter kann mitgebracht werden, ohne dass sich der Pensionspreis reduziert.
4. Der Besitzer ist verpflichtet, bei Medikamentengabe, aale notwendigen Medikamente in ausreichender Menge für die gesamte Dauer des Aufenthalts bereitzustellen und die Katzenpension über die genaue Dosierung und verabreichungsweise schriftlich zu informieren.
§5 Tierärztliche Versorgung/ Notfälle
1. Erkrankt oder verletzt sich die Katze während des Aufenthalts, wird der Tierhalter unverzüglich informiert.
2. Ist der Tierhalter nicht erreichbar und ist eine tierärztliche Behandlung erforderlich, ist die Katzenpension berechtigt, einen Tierarzt oder Tierklinik mit der notwendigen Behandlung zu beauftragen.
3. Sämtliche hierdurch entstehenden Tierarzt-, Behandlungs- und Fahrtkosten trägt der Tierhalter.
4. Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass im Falle einer akuten, lebensbedrohlichen Erkrankung oder schwerster Verletzung und bei Nichterreichbarkeit eine tierärztlich empfohlene Euthanasie im Interesse des Tieres vorgenommen werden darf.
§6 Haftung
1. Für vom Katzenhalter mitgebrachten Gegenständen, u.a. Transportbox, Halsband, Decke, Körbchen, Futterschüssel oder Spielsachen übernimmt die Katzenpension keine Haftung.
2. Für Schäden durch Urinieren oder sonstigen außergewöhnlichen Zerstörungen über die normale Abnutzung hinaus, haftet der Katzenhalter. Es sei denn, diese entstehen nachweislich durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Katzenpension
3. Für Biss- oder Kratzwunden an dem Personal oder Besuchern haftet der Katzenhalter.
4. Die Katzenpension haftet nicht für Schäden, die durch die Katze gegenüber Dritter verursacht werden. Die gesetzliche Tierhalterhaftung bleibt unberührt.
5. Trotz sorgfältiger Hygiene, Pflege und Aufsicht kann eine absolute Keimfreiheit oder ein Ausschluss jeglicher Verletzungsrisiken nicht garantiert werden. Eine Haftung für nicht schuldhaft verursachte Erkrankungen oder Verletzungen ist ausgeschlossen.
6. Sollte die Katzenpension aus widrigen Umständen u.a. aufgrund von schwerer Krankheit, Unfall oder Tod den Vertrag nicht einhalten können, werden voraus geleistete Zahlungen zurück erstattet. Weitere Ansprüche gegen die Katzenpension sind ausgeschlossen.
7. Der Haftungsausschluss greift nicht bei Schäden wie der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreuers oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreuers beruhen sowie bei Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Betreuers oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreuers beruhen.
§7 Entweichen des Tieres
1. Sollte eine Katze trotz angemessener Sicherungsmaßnahmen entweichen, verpflichtet sich die Katzenpension, unverzüglich angemessene Suchmaßnahmen einzuleiten und den Tierhalter zu informieren.
2. Eine Haftung besteht nur bei schuldhafter Pflichtverletzung.
§8 Stornierung
1. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.
2. Ab dem Bringtag sind die Stornierungskosten zu 100% des vereinbarten Entgeltes zu leisten.
3. Dem Tierhalter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Katzenpension kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§9 Aufenthaltsverlängerung
1. Kann die Katze nicht zum vereinbarten Termin abgeholt werden, ist die Pension unverzüglich zu informieren.
2. Für die Verlängerungszeit wird der reguläre Tagessatz berechnet.
§10 Nichtabholung
1. Wird eine Katze nach Ablauf der Vereinbarten Betreuungszeit nicht abgeholt und ist der Tierhalter nicht erreichbar, wird die weitere Unterbringung zum regulären Tagessatz berechnet.
2. Nach angemessener Fristsetzung und erfolgloser Kontaktaufnahme ist die Katzenpension berechtigt, die zuständige Behörde oder Tierheim zu informieren.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
§11. Bildrechte
1. Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass seine Katze in der Katzenpension Weidenkätzchen fotografiert und gefilmt werden darf und diese auf der Homepage und der Facebookseite, sowie in dem Jahreskalender der Katzenpension Weidenkätzchen veröffentlicht werden darf.
§12. Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Es gilt deutsches Recht.

