1. Vertragsabschluss
Bei Abschluss bietet die Katzenpension Weidenkätzchen den Abschluss eines Betreuungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Der/ Die Auftraggeber/in versichert, dass die in die Pension gebrachte Katze in seinem Eigentum steht, bzw. er/ sie im Auftrag des Eigentümers handelt. Der Personalausweis ist auf verlangen vorzulegen.
Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Buchungsanfrage durch die Katzenpension zustande, wenn der Auftraggeber nicht binnen 14 Tage widerruft. Bei Aufforderung ist, zum Erhalt der Buchungsbestätigung, eine Anzahlung i. H. v. 30% zu leisten. Diese ist in bar oder per Überweisung zu entrichten. Die restlichen 70% werden bei Abgabe der Katze in bar fällig.
EC- Kartenzahlung ist bei uns leider nicht möglich.
2. Pflichten des Tierhalters
Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über den Gesundheitszustand und den Charakter seine Katze zu machen.
Ferner ist der Katzenhalter verpflichtet, bei Abgabe seiner Katze dessen Impfstatus bei der Katzenpension Weidenkätzchen für die Zeit des Aufenthaltes zu hinterlegen. Alle aus unrichtig gemachten Angaben entstehenden Schäden und Folgeschäden – auch gegenüber Dritter – können gegenüber dem Kunden geltend gemachtwerden.
Die Katze muss zum Zeitpunkt der Abgabe mindestens 16 Wochen alt sein.
3. Voraussetzungen
Zum Schutz unserer Katzengäste nehmen wir nur regelmäßig geimpfte Katzen in unserer Pension auf. Bei Stubenkatzen muss die Impfung gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen vorhanden sein. Bei Freigänger muss Katzenseuche/-schnupfen und Tollwut vorhanden sein, weiterhin empfehlen wir die Leukoseimpfung.
Außer Tollwut dürfen die Impfungen nicht länger als 12 Monate zurück liegen. Bei erstmalig geimpfte Katzen darf die Impfung nicht jünger als 4 Wochen sein. Der Impfausweis ist bei Abgabe für die Zeit des Aufenthaltes der Katze abzugeben und wird in der Pension hinterlegt.
Katzen und Kater werden nur kastriert aufgenommen. Die Katze ist bei Abgabe mindestens 2 Wochen kastriert und Kater sind bei Abgabe mindestens eine Woche voher kastriert wurden.
Die Katze wurde vor Abgabe entwurmt und gegen Ektoparasiten (Flöhe, Milben, Zecken) behandelt. Es dürfen keine frei verkäuflichen Mittel dafür genommen werden. Der Abstand zwischen der letzten Behandlung und Aufenthaltsende soll 2 Monate nicht überschreiten. Der Nachweis erfolgt per Kaufrechnung Medikament und Tierarztrechnung.
Unverträgliche oder aggressive, sowie unkastrierte oder unsaubere Katzen können nicht aufgenommen werden.
Sind die Voraussetzungen am Abgabetag nicht erfüllt, kann die Katze nicht aufgenommen werden!
4. Unterbringung und Verpflegung
Die Pensionshaltung basiert auf Gruppenhaltung von maximal 6 Katzen.
Es ist dem Pensionsbetreiber vorbehalten, in welche Räumlichkeiten das Tier untergebracht wird. Der Pensionsbetreiber achtet auf die Verträglichkeit der Tiere untereinander und setzt so die Gruppen zusammen.
Die Fütterung erfolgt zweimal täglich mit Nassfutter, Trockenfutter oder Rohfleisch.
Sollten Sie eigenes Futter mitbringen, verändert dies den Preis nicht.
5. Haftungsausschluss
Die Katze hat bei Abgabe keine bekannten ansteckenden Krankheiten oder Parasiten. Behinderungen oder organische Schäden sollten vorab mitgeteilt werden, sind aber kein Ablehnungsgrund.
Sollte die Katze während des Aufenthaltes erkranken, werden Sie verständigt, sofern Sie erreichbar sind. Sollte eine Behandlung/ Vorstellung beim Tierarzt notwendig sein, wird der behandelnde oder der Pensionstierarzt kontaktiert um die notwendige Behandlung vorzunehmen. Sollte eine Behandlung in einer Tierklinik von Nöten sein, wird die Katze dort eingewiesen. Sämtliche Tierarzt- und/ oder Klinikkosten sowie Fahrtkosten sind vom Eigentümer zu bezahlen.
Die Katzenzimmer werden täglich gereinigt und regelmäßig desinfiziert. Die Katzentoiletten werden mehrfach täglich gereinigt. Dennoch kann keine absolute Keimfreiheit garantiert werden. Sollte ihre Katze während des Aufenthaltes erkranken, wird keine Haftung oder Schadensersatz für Folgeanwendungen z.B. Tierarzt, Fahrtkosten usw. übernommen.
Sollte sich die Katze beim Spielen z.B. auf den Kratzbäumen/ Ablagen usw. verletzen, sind anfallende Tierarztkosten vom Eigentümer zu tragen. Schadensersatzansprüche gegen die Katzenpension sind ausgeschlossen bei Entweichen einer/ mehrerer Katze/n, Schäden an der/den Katze/n durch Rauferei o.ä., Brand der Unterkunft, Diebstahl, Einbruch und alle sonstigen Schäden, die nach allgemeiner Anschauung nicht dem Verschulden der Katzenpension zuzurechnen sind. Die Katzenpension haftet nicht für Schäden, die die Katze/n Dritten gegenüber verursacht.
Sollte die Katze während des Aufenthaltes versterben, wird versucht den Eigentümerzu erreichen, bzw. eine ihm bekannte Person, mit der weitere Schritte besprochen werden können. Schadensersatz kann im Fall des Ablebens der Katze nicht geleistet werden. Sollte die Katze so schwer verletzt oder erkrankt sein und es keine Aussicht auf Heilung gibt, kann der Tierarzt in Absprache mit dem Pensionsbetreiber über eine Euthanasie entscheiden, falls der Besitzer nicht erreichbar sein sollte. Die verstorbene Katze wird dann gemäß der Gesundheitsrichtlinien zur Einäscherung freigegeben und der entsprechenden Stelle zugeführt. Die Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.
6. Stornierung/ Aufenthaltsabbruch
Alle Unterbringungsmöglichkeiten, die gebucht und dann nicht in Anspruch genommen werden, müssen so zeitig wie möglich vom Katzenhalter schriftlich per E-Mail oder Whats App storniert werden.
Bricht ein Kunde den im Vertrag vereinbarten Aufenthaltes der Katze in der Katzenpension Weidenkätzchen aufgrund von Urlaubsabbruch oder sonstiger Gründe vorzeitig ab, so entsteht daraus keinerlei Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift, der nicht in Anspruch genommenen Leistungen – auch nicht teilweise.
7. Aufenthaltsverlängerung
Sollte nach Ablauf des Pensionsvertrages ein Eigentümer seine Katze nicht abholen können, so ist er verpflichtet, dies der Katzenpension Weidenkätzchen unverzüglich d.h. ohne schuldhafte Verzögerung schriftlich mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich den für die Dauer der Verlängerung fälligen Pensionspreis zzgl. evtl. Mehrkosten bei Abholung seiner Katze zu bezahlen. Die Katzenpension Weidenkätzchen kann eine Verlängerung ohne Angabe von besonderen Gründen ablehnen.
8. Nichtabholung von Pensionskatzen
Sollte ein Kunde seine Katze mit Ablauf des Vertrages nicht abholen und sich auch nicht wegen einer Vertragsverlängerung melden, so berechnet die Katzenpension Weidenkätzchen folgende Zusatzkosten: 1-7 Tage + 50% des Pensionspreises, 8-14 Tage + 75 % des Pensionspreises, ab dem 14. Tag + 100% des Pensionspreises. Der Eigentümer der Katze überträgt ab dem 15. Tag dadurch, dass er seine Katze nicht abholt, automatisch alle Eigentumsrechte an dieser Katze auf die Katzenpension Weidenkätzchen.
Dadurch geht die volle Verfügungsgewalt über die Katze auf die Katzenpension Weidenkätzchen über. Der Eigentümer der Katze erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dass alle der Katzenpension Weidenkätzchen entstehende Kosten für die Weitervermittlung der Katze oder die Unterbringung im Tierheim von ihm getragen werden und unterwirft sich hiermit auch der Pfändung in sein gesamtes Vermögen. Die Katzenpension Weidenkätzchen behält sich evtl. weitere rechtliche Schritte ausdrücklich vor.